Hinweis für Rückkehrende aus Risikogebieten

14.08.2020 | Neuigkeiten

Die Hessische Landesregierung schreibt vor:

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierendedie aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, unterliegen einer zweiwöchigen Quarantänepflicht und dürfen die Schule nicht betreten, sofern sie kein negatives Test-ergebnis vorlegen.

Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie hier:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

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