Hinweis: [Text in eckigen Klammern ist ggf. zu ergänzen, zu streichen oder sprachlich anzupassen, je nachdem, wie das Ergebnis der Überprüfung der Barrierefreiheit ausfällt.]
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter [URL der Domain ergänzen; bei mobilen Anwendungen bitte Version und Datum angeben] veröffentlichte Website / mobile Anwendung [Unzutreffendes streichen] der [Inhaber der Domain ergänzen].
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes
streichen]
- einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] durchgeführten
Selbstbewertung
- einer von [Name der Prüfinstitution ergänzen] am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] vorgenommenen Bewertung durch [genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens und Link zum Bewertungsbericht ergänzen].
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor
genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]
- vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
- wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise
[nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.
In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]
- nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder
technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind]
vereinbar.
[Falls a) zutrifft, Abschnitt „Unvereinbarkeit mit der HVBIT“ streichen.]
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
[Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert
werden.]
Barriere:
- Beschreibung
[Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.]
- Maßnahmen
[Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.]
- Zeitplan
[Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.]
- Barrierefreie Alternative
[Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die
Informationen oder Dienste zu gelangen.]
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Beschreibung
[Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 3 Absatz 5 HVBIT geltend machen.]
- Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Landesbeauftragte für barrierefreie IT Ihnen eine
Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte. Ansonsten begründen Sie bitte Ihre
unverhältnismäßige Belastung.]
- Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT.
Inhalt:
- Beschreibung
[Hier stehen die Inhalte oder Funktionen, die nicht in den
Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen und nicht barrierefrei sind.]
- Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative)
angeben.]
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen an] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit, als gesetzlich gefordert, umzusetzen, realisiert:
[Geben Sie die jeweiligen Inhalte an]
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am tt.mm.jjjj erstellt und zuletzt am tt.mm.jjjj überprüft
und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a
verwendete Methode.]
- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)
- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der [Gemeinde / Stadt XY]
[Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben, mindestens mit Telefonnummer für mündliche Kontaktaufnahme und einem Link zum Feedback-Mechanismus mit einer Bezeichnung wie „Barrieren melden“.]
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901