Selbstständige Berufliche Schule (SBS)

sbs-Urkunde_SBS_01Die Oskar-von-Miller-Schule hatte vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014  den Status einer selbstständigen beruflichen Schule (SBS)

Mit Wirkung vom 31.12.2011 endete das Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“, das am 1. Januar 2005 gestartet war. Ziel des Modellprojektes – an dem 17 berufliche Schulen in Hessen beteiligt waren – war es, erweiterte Eigenverantwortung und größere Selbstständigkeit für die Schulen zu ermöglichen. Zudem sollten die Projektschulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag verbessern können. Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie sich auswirken. Im Zentrum des Modellprojektes standen die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und die Verbesserung der schulischen Arbeit. Eng damit verbunden ist die pädagogische Weiterentwicklung der Schulen im Zusammenhang mit der Förderung des lebensbegleitenden Lernens. Mit der selbstständigen beruflichen Schule wurden die Prozesse aus dem Modellprojekt verstetigt.

Organisation

Bereits im Rahmen des Modellprojektes „Selbstverantwortung plus“ hat sich die Oskar-von-Miller-Schule eine Verfassung gegeben. Mit der Schulverfassung soll eine weitgehende Deregulierung der Entscheidungen bei einer Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger erzielt werden. Mit der Verfassung hat sich auch die Organisationsstruktur der Schule verändert.

Organigramm InnenEine Gesamtkonferenz und eine Schulkonferenz bestehen an der Schule nicht mehr. Die Aufgaben die das Hessische Schulgesetz diesen beiden Konferenzen zuweist, werden vom Schulvorstand wahrgenommen, sofern die Schulverfassung keine abweichende Regelung trifft.

Das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung aller Lehrkräfte und aller sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie der Vertreter von Schülern und Eltern ist das Plenum.

Die Schulleitung setzt die Beschlüsse des Schulvorstandes und die abschließenden Entscheidungen des Plenums und seiner Ausschüsse um und führt die laufenden Geschäfte, sofern dies nicht durch Gesetz dem Schulleiter oder der Schulleiterin vorbehalten ist.

Fraktale sind schulische Organisationseinheiten (Teams oder Gruppen von Teams), die selbstständig agieren und eindeutig beschreibbare Leistungen erbringen. Diese Leistungen können insbesondere auf den Gebieten des Unterrichts sowie der Mittel- und Ressourcenbewirtschaftung liegen. Sie werden in Zielvereinbarungen festgeschrieben. Über Grundsätze und das Verfahren für den Abschluss der Zielvereinbarungen entscheidet der Schulvorstand.

Personal

Bei der Besetzung von Funktionstellen nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter einer selbstständigen beruflichen Schule als Mitglied am Überprüfungsverfahren teil und kann einen Auswahlvorschlag machen. Die Schulleiterin/der Schulleiter kann Beamtinnen/Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A14 ernennen, sie/er kann für Beamtinnen und Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A 14 das Einverständnis zur Abordnung und Versetzung in ihren Geschäftsbereich erklären und Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A im Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle abordnen. Darüber hinaus sind die Schulleiterinnen und Schulleiter der Selbstständigen Beruflichen Schulen in ihrem Geschäftsbereich zuständig für die Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen und Reisen zur Aus- und Fortbildung.

Finanzen

Von Seiten des Landes wird der Schulleiterin/dem Schulleiter im Rahmen des „Großen Schulbudgets“ eine weitgehende Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung eingeräumt. So stehen die Lernmittel, Fortbildungsmittel, Mittel für den pädagogischen IT-Support und freie Personalmittel deckungsfähig zueinander zur Verfügung. Mit dem Schulträger konnte speziell für die Oskar-von-Miller-Schule eine Erweiterung der Spielräume der Schulleitung im Beschaffungswesen erreicht werden. Die Vergabe von Räumlichkeiten der Oskar-von-Miller-Schule wurde an die Schule delegiert und eine anteilige Beteiligung an den Mieteinnahmen vereinbart. Die Einrichtung eines städtischen Girokontos zugunsten der Schule und eine Flexibilisierung der städtischen Mittel tragen zu einer besseren Bewirtschaftung bei.

Ziel

Im Rahmen der Übergabe der Urkunden betonte die damalige Kultusministerin Henzler wie wichtig es für sie war, den Schulen den Weg in die „Selbstständigkeit“ zu eröffnen. Stadträtin Anne Janz sagte, dass die Stadt Kassel als Schulträger den Weg der Schulen in die Selbstständigkeit stets unterstützt hat und sich weitere positive Entwicklungen für die regionale Bildungslandschaft davon verspricht. Im Rahmen des „HESSENCAMPUS“ Kassel, in dem aktuell mehr als 25 Bildungseinrichtungen vertreten sind, könnten die Selbstständigen Beruflichen Schulen demnach Mitgestalter der regionalen Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Kassel werden.

Einig waren sich aber sowohl Ministerin Henzler als auch Stadträtin Janz, dass es das Ziel sein muss, durch die größeren Spielräume der Selbstständigen Beruflichen Schule eine Qualitätsverbesserung im Sinne einer veränderten Lehr- und Lernkultur zum Wohl der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. „Es kommt darauf an, mit überzeugenden Konzepten die Schul- und Unterrichtspraxis weiter zu verbessern. Eingebunden sind dabei alle an Schule Beteiligte, also nicht nur Lehrkräfte und die Schulleitungen, sondern auch die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Ausbildungsbetriebe“, so Henzler.

„Ich bin zutiefst überzeugt, dass das Schulfreiheitsgesetz in Hessen für die Schulen eine ganz besondere, ganz einmalige Chance ist auf dem Weg zu mehr Qualität im Unterricht und es dient damit dem wichtigsten Ziel jeder Bildungspolitik- der individuellen Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers“, sagte die Ministerin abschließend.

Viele entsprechende Entwicklungen konnten an der Oskar-von-Miller-Schule bereits im Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ angestoßen werden und so war die gemeinsam mit dem Schulträger vereinbarte Anpassung des Sanierungskonzepts der Schule, an die Erfordernisse des selbstorganisierten und individualisierten Lernens, ein Meilenstein zu einer neuen Lehr- und Lernkultur.

Die Umwandlung

Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Oskar-von-Miller-Schule eine „rechtlich selbstständige berufliche Schule“ und führt den Zusatz „rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“. Die Schule ist damit die vierte rechtsfähige berufliche Schule in Hessen.

Mit Ausnahme der Regelungen für das Finanzmanagement gelten viele Bestimmungen und umgesetzte Prozesse der selbstständigen beruflichen Schule (SBS) weiter.

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