4. Linien der Schulentwicklung
4.1 Schulentwicklungslinien in Handlungsfeldern
Die Arbeit der Schule wird in folgenden Handlungsfeldern abgebildet:
- Qualitätsentwicklung des Unterrichts und pädagogisches Profil der Schule
- Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
- Organisationsentwicklung
- Personalmanagement
- Finanzen
- Bildungsangebote und Netzwerke
Unterrichts- und Schulentwicklungsvorhaben (Kriterien für diese sind im Q-Wiki beschrieben) werden an der OvM in Form von Projekten mit einem beschriebenen Projektmanagementverfahren abgewickelt.
Alle Projektanträge mit Unterrichts- und Schulentwicklungsvorhaben werden im Schulentwicklungsteam eingereicht und von diesem begutachtet. Rückmeldungen werden an die Antragsteller gegeben und ggf. mit einer Empfehlung in die Schulgremien zur Beschlussfassung weitergeleitet. Aus dem Schulentwicklungsteam wird regelmäßig im Plenum über die laufenden Projekte berichtet.
Im Folgenden werden die Handlungsfelder inhaltlich beschrieben und erläutert.
4.1.1 Qualitätsentwicklung des Unterrichts und pädagogisches Profil der Schule
In allen Bildungsgängen und Bildungsangeboten der Schule sollen sich die Lernenden durch herausfordernde Lernarrangements weiterentwickeln und bilden können. Wir wollen jedem Lernenden einen ermöglichungs- und entwicklungsförderlichen Rahmen zur Verfügung stellen. In diesem soll er sich je nach seinen Möglichkeiten orientieren und entfalten können. Die Lernenden sollen mehr Verantwortung für sich und ihr Tun übernehmen und die Steuerung ihres Entwicklungsprozesses zunehmend selbst gestalten. Lernen und Arbeiten sollen Freude machen und mit positiven Selbstwirksamkeitserfahrungen verbunden sein. Der Entwicklungsraum und -rahmen ist dem Lernenden durch die Beschreibung von Kompetenzbereichen sichtbar und transparent zu machen. Den Lernenden sollen sich Felder aufspannen, in denen sie sich mit ihren Zielen verorten und hinentwickeln können. Durch Lern- und Arbeitsprodukte soll erkennbar werden, zu was der Lernende befähigt ist. Lernende müssen sich als erfolgreich erleben können, d. h. erfolgreich in der Selbststeuerung und Selbstverantwortung auf dem Weg zu ihrem gewählten Ziel. Sie dokumentieren ihre Vorgehensweisen, Ergebnisse und Arbeitsprodukte z. B. mit Hilfe eines Portfolios – auch gegenüber Dritten.
Individualisierung schließt selbstverständlich auch Zielsetzungen inklusiven Unterrichts mit ein. Insbesondere soll allen Lernenden in dieser veränderten Betrachtungsweise der Heterogenität eine bestmögliche Unterstützung des individuellen Lernprozesses, sowohl durch Talentförderung als auch Ausgleich von Lernbeeinträchtigungen, ermöglicht werden.
Individuelle Förderung beinhaltet auch ein vielfältiges Angebot zur Teilnahme am Prozess der Internationalisierung (bzw. Europäisierung oder Globalisierung) im Rahmen der dualen Berufsausbildung, Berufsvorbereitung und beruflichen Fort- und Weiterbildung
Unterrichtsentwicklung bedeutet für uns, die Lernenden von der Abhängigkeit in die Unabhängigkeit zu führen. Der Prozess für ein lebenslanges Lernen soll so angestoßen und motiviert werden. Die Heterogenität der Lerngruppen und die damit verbundenen Herausforderungen verstehen wir als Chance und Bereicherung. Zur besseren Einschätzung von Vorkenntnissen der Lernenden werden unterschiedliche Verfahren der Diagnostik angewandt. Diese bilden eine Grundlage im Umgang mit der vorliegenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler sowie zur Förderung auch kooperativer und kollaborativer Lernprozesse. Auch durch den Einsatz digitaler Medien und Instrumente ermöglichen wir eine weitergehende Individualisierung und Personalisierung der Lernprozesse. Die in der Schule entwickelten Lernkonzepte, Förderplänen und andere pädagogische Methoden und Instrumente sowie systematische Medienbildung, gemäß unserem schulischen Medienbildungskonzept, unterstützen die tägliche Arbeit. Des Weiteren sollen abweichende Regelungen zur Versetzungsentscheidung zugunsten der Schülerinnen und Schüler entwickelt und erprobt werden. Vorhandene Beratungsangebote durch multiprofessionelle Teams sollen weiter vernetzt und ausgebaut werden, mit dem Ziel, vielfältige pädagogische und fachliche Unterstützung anbieten zu können. aber auch besonders talentierte und motivierte Lernende zu unterstützen. Dies umfasst Angebote und Systeme der Beratung und Begleitung, beispielsweise durch die MachBar, das schulinterne Bildungsbüro, die Schulseelsorge, der qualifizierten berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung (QuABB), der Laufbahnberatung und der Drogenprävention ebenso wie zusätzliche Angebote in den berufsfeldbezogenen Bereichen wie auch dem allgemeinbildenden Unterricht.
In unserer Lernothek besteht für Lernende und Lehrende die Möglichkeit, die Lern- und Arbeitsprozesse auch außerhalb der Unterrichtszeiten innerhalb der Schule fortzusetzen und weiter zu gestalten.
Die Schulleitung setzt sich dafür ein, dass das für die vorgenannten Ziele erforderliche Angebot an pädagogischem Personal, Lernmitteln und Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wird (siehe auch im Kapitel Finanzen).
4.1.2 Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Durch die Mitwirkung am Modellprojekt SVplus hat sich die Schule bereits im Jahr 2005 darauf eingelassen, ein zertifizierungsfähiges Qualitätsmanagement einzuführen. Die Entscheidung ist dann im Jahr 2006 auf das QM-System Q2E gefallen. Zur besseren Möglichkeit der konstruktiven Mitwirkung aller Mitarbeiter existiert inzwischen ein Qualitäts-WIKI (Q-WIKI) an der Schule, auf das alle Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter Zugriff haben. Dies nicht nur, um sich über Abläufe und Festlegungen zu informieren oder dort Formblätter zu finden, sondern auch zur aktiven Mitgestaltung des Systems. Das Grundkonzept eines WIKI ist weitgehend vom Portal WIKIPEDIA her geläufig. Im Interesse der Qualitätssicherung durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) werden auch bestimmte Qualitätsaufzeichnungen, wie Protokolle oder Statistiken im Q-WIKI geführt. Weiterentwicklung der Organisation geschieht über ein eingespieltes Konzept des Projektmanagements, das ebenfalls im Q-WIKI dokumentiert ist. Der Vorteil des internetgestützten Q-WIKI ist, dass jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit und an jedem Ort Zugriff auf die aktuellen Informationen des Qualitätswesens zugreifen kann. So sollte z.B. die Verwendung veralteter Formblätter weitgehend ausgeschlossen sein.
4.1.3 Organisationsentwicklung
4.1.4 Personalmanagement
Grundsätzlich legen wir unseren Personalbedarf im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten selbstständig fest. Die Schulleitung plant den Personalbedarf mittelfristig, indem sie eine Liste über die Alterstruktur und die Fächerkombination der Lehrkräfte führt. Aus dieser sind die Planstellen ersichtlich, die in den nächsten Jahren frei werden. Diese Liste wird mit der dynamischen Schülerentwicklung abgeglichen und daraus ergibt sich der planbare Personalbedarf. Für kurzfristige Bedarfe, durch lange Erkrankungen und Beurlaubungen, pflegt die Schulleitung eine Liste potentieller Lehrauftrags-Kandidaten. Prinzipiell arbeitet die OvM eng mit der Universität Kassel und dem Studienseminar zusammen.
Unsere Schule beteiligt sich an der Ausbildung neuer Lehrkräfte. Es werden regelmäßige Kontakte zum Amt für Lehrerbildung gepflegt.
Interessierten Personen bietet die OvM die Möglichkeit zu Hospitationen im Unterricht.
Alle Mitglieder des Kollegiums sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Bei der Fortbildungsplanung wird darauf geachtet, dass die Fortbildung in den aktuellen Fächerkanon bzw. geplanten Unterrichtseinsatz der Lehrkraft passt. Die Reflexion der Fortbildung ist Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergespräche.
4.1.5 Finanzen
Der Schulhaushalt besteht aus Mitteln des Landes und des Schulträgers. Die Sachmittel werden der Schule zu Beginn eines Haushaltsjahres (Kalenderjahr) zugewiesen und stehen ihr zur zweckentsprechenden Bewirtschaftung zur Verfügung. Im begrenzten Rahmen stehen der Schule Eigenmittel zur Verfügung. Innerhalb der Haushalte der jeweiligen Träger gibt es Deckungsfähigkeiten zwischen festgelegten Sachkonten, das heißt, dass Minderausgaben in einem Sachkonto für Mehrausgaben in einem anderen Konto genutzt werden dürfen. Zwischen den Haushalten der jeweiligen Träger besteht grundsätzlich keine Deckungsfähigkeit. Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung wurde der Schule aber die Möglichkeit eröffnet, in einem bestimmten Rahmen, Sachmittel des Landes für die Verausgabung für Lernmittel (Aufgabe des Landes) zur Beschaffung von Lehrmitteln (Aufgabe des Schulträgers) einzusetzen. Nach Bekanntwerden der Mittelzuweisung, wird ein durch den Schulvorstand bestimmter Betrag der Schulträgermittel, für Projekte der Schulentwicklung zurückgehalten. Diese werden nach Anhörung der entsprechenden Gremien (Plenum, SET) über die Projektanträge und die damit verbundene Finanzplanung, durch den Schulvorstand freigegeben. Die Verbuchung der Ausgaben findet beim jeweiligen Träger statt. Für die Bewirtschaftung der Eigenmittel verfügt die Schule über ein Girokonto beim Schulträger. Die Entwicklung der Personalmittel für das pädagogische und nichtpädagogische Personal des Landes wird der Schule durch regelmäßige Personalkostenhochrechnungen mitgeteilt, damit die Schule ihre Personalmaßnahmen planen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule werden durch den Schulträger bezahlt und verwaltet. Der Ablauf der Finanzplanung ist in einem Prozess beschrieben, der im QM-Organisationshandbuch nachgelesen werden kann.
4.1.6 Bildungsangebote und Netzwerke
4.2 Ausgestaltung des Schulprofils
4.2.1 Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Konzepte zur Förderung einer neuen Lern- und Lehrkultur
Die Schulgremien haben Pädagogische Leitlinien (Q.Wiki) zur Entwicklung einer veränderten Lehr- und Lernkultur“ beschlossen. Diese bilden die Grundlage für die Arbeit der Lehrkräfteteams bei der Entwicklung von Lernarrangements.
Die wichtigsten Akzente der neuen Lernkultur lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Lehrkräfte ermitteln nach Möglichkeit die Kompetenzen, die die Lernenden bereits mitbringen.
Lehrkräfte geben Lernenden einen Überblick über das was erreicht werden soll.
Lernende nutzen Freiräume im Unterricht, um individuelle Lernwege zu gehen und eigene Schwerpunkte zu setzen.
Lernende übernehmen selbst Verantwortung für ihren Lernerfolg. Sie werden dabei von Lehrkräften unterstützt.
Lernende können bei Bedarf von sich aus Unterrichtsinhalte nachfragen und schätzen ihre eigene Leistungsfähigkeit ein.
Die erworbenen Kompetenzen werden mit geeigneten Instrumenten und Methoden nachgewiesen.
Lehrkräfte agieren u. a. auch als Lerncoaches, die die Lernenden beim Reflektieren ihrer individuellen Lernwege unterstützen und begleiten. Sie motivieren Lernende auf ihrem Lernweg und stellen die Erfolge der Lernenden in den Vordergrund. Lehrkräfte fordern Lernende zum Feedback über den Unterrichtsprozess auf. Das Feedback nutzen die Lehrenden für eine kontinuierliche Verbesserung der eigenen Unterrichtsgestaltung.
4.2.2 Wettbewerbe
Die Schulleitung unterstützt die Teilnahme an Wettbewerben. Schüler können dadurch ihre Kompetenzen erweitern.
Beispiele von Schulaktivitäten: Phoenix Contact Xplore, Solarcup, Schulwettbewerb der Städtischen Werke, Berufsgenossenschaft – Jugend will sich erleben, Innovationspreis des Vereins der hessischen Unternehmensverbände; IT-Award; Initiative D21.
4.2.3 IT-Integration
Es wird angestrebt, dass zukünftig eine weitgehend automatisierte Erfassung neuer Schüler und Löschung abgegangener Schüler erfolgt. Die Möglichkeiten zur Überwachung der Einhaltung unserer Benutzungsregeln des Schulnetzwerks sollen erweitert werden. In einzelnen Arbeitsgruppen wird die Einführung von Konzepten des „Blended Learning“ vorbereitet.
4.2.4 Förderkonzept
An dieser Schule werden für Schülerinnen und Schüler der Klassen PuSch und BÜA sowie BFI Förderpläne erstellt, wenn dies aus pädagogischen Erwägungen (z.B. für Inklusionsschüler) für sinnvoll oder notwendig erachtet wird. Dies ist zwar nicht für alle hier aufgeführten Schulformen verbindlich vorgeschrieben, wird jedoch trotzdem so gehandhabt. Besonders ist in diesem Zusammenhang auf das ehemalige Konzept „Trainingsraum“ hinzuweisen, welches für die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung und die zweijährige Berufsfachschule im Jahr 2007 im Rahmen eines SVplus Projektes eingerichtet wurde und aktuell in Form des Konzepts „MachBar“ weiterentwickelt wird.
Die OvM-Schule war im Zeitraum von 2005 bis 2009 am Programm „strategisches Ziel 4“ („Verringerung des Anteils der Absolventen in 15 definierten Berufen des dualen Systems, die den theoretischen Teil der Berufsabschlussprüfungen nicht bestehen, um ein Drittel“) des Hessischen Kultusministeriums beteiligt. In der Abteilung Anlagen- und Versorgungstechnik wurden Förder- und Diagnoseinstrumente erprobt. Die Erkenntnisse sind in den Unterricht integriert und werden weiter entwickelt.
4.2.5 Arbeitsgemeinschaften
Die Schule hat sich in den letzten Jahren regelmäßig am Solarcup beteiligt und konnte durch die guten Schülerarbeiten hier bereits Preise erringen. Für die SchülerInnen der EIBE-Klassen wurde eine Arbeitsgemeinschaft „Trommeln“ eingerichtet, die eine Kompetenzsteigerung durch die erforderliche Abstimmung zwischen den Akteuren hervorbringt. Es werden u. a. Koordination, Taktgefühl und die persönliche soziale Entwicklung gefördert. Es werden sichtbare Erfolge auf diesem Gebiet erzielt.
4.2.6 Beteiligung der Schüler am Schulleben
Durch die Einführung einer eigenen Schulverfassung im Rahmen des Modellprojekts SVplus ist in der Schule ein Schulvorstand gebildet worden, in dem neben einem Elternvertreter auch zwei Lernende als Mitglieder vertreten sind.
4.2.7 Beteiligung der Ausbildungsbetriebe am Schulleben
Die Abteilungsleiter mit ihren Fraktalsprechern organisieren Lernortkooperations-Veranstaltungen für eine möglichst enge Zusammenarbeit der dualen Partner im beruflichen Ausbildungsprozess. Diese sollen in der Regel mindestens einmal jährlich stattfinden.
4.2.8 Förderung des Zugehörigkeitsbewusstseins
Es wird in Zukunft angestrebt, einen festen Termin (nach den Sommerferien in den Jahren mit geradzahligen Jahreszahlen [2010, 2012, 2014 …]) für einen Tag der offenen Tür mit Schulfest zu reservieren. Aktuell sollen die Voraussetzungen dafür in der Weise geschaffen werden, dass für die Veranstaltung regelmäßig ein bestimmter Jahrgang (z. B. die jeweiligen Schüler der Fachstufen 1, die sich bei der Präsentation bereits in der Fachstufe 2 befinden) das Ergebnis einer fest im Jahresplan verankerten Projektwoche vorstellt.
Hier soll der Öffentlichkeit insbesondere aufgezeigt werden:
Welche Berufe werden beschult?
Wie kann die berufliche Zukunft im jeweiligen Beruf aussehen?
Welche anderen Bildungsgänge sind an der Schule vertreten?
Wie wird hier gearbeitet?
…
Schlüsselanhänger, Sweatshirts oder Klebefolien mit Logo können das Zusammengehörigkeitsgefühl an unserer Schule stärken.
4.3 QM-Handbuch
4.3.1 Leitlinien
Um nicht gleiche Inhalte an verschiedenen Stellen wiederzugeben, ist das in Hessen verbindlich vorgegebene Schulprogramm in Verbindung mit dem QM-Handbuch formuliert. Ein separates Dokument QM-Handbuch wird nicht mehr erarbeitet, da alle potentiellen Inhalte hier mit eingebracht sind. Zukünftig wird also bei einer externen Anforderung des QM-Handbuchs dieses Schulprogramm weitergegeben.
4.3.2 Arbeitsprogramme
Arbeitsprogramme werden an der OvM in Form von Projekten abgewickelt, deren organisatorische Vorgehensweise geregelt ist. Die Regeln des Berichtswesens sind für jedes Projekt verbindlich vorgegeben. Der Arbeitsfortschritt in einem laufenden Projekt wird mindestens einmal pro Jahr mit einem Zwischenbericht dokumentiert. Ein Abschlussbericht ist für jedes Projekt erforderlich. Diese Unterlagen werden im QM-Berichtsbuch dokumentiert. Hier sind alle aktuell bearbeiteten Projekte sowie die jeweils letzten Statusberichte aufgelistet. Ältere Unterlagen werden beim QMB archiviert und können bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingesehen werden.
Zuordnung:
Neben dem hier vorliegenden Dokument bilden noch weitere Kapitel des QM-Berichtsbuches, die dort besonders genannt sind, das Schulprogramm.
4.4 Grundsätze der Ressourcenplanung
4.4.1 Räumlichkeiten
Die Raumvergabe orientiert sich an den pädagogischen Konzepten und an den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Berufs oder der betroffenen Schulform. Die Raumzuweisung ist dem aktuellen Stundenplan zu entnehmen. Jede Lehrkraft trägt Änderungen gegenüber dem Stundenplan in einem Buch im Sekretariat der Schule ein, damit eine Lerngruppe und die Lehrkraft zu jeder Zeit erreichbar sind.
4.4.2 Zeitbudget
Präambel zur konkreten Einsatzplanung
Der Personaleinsatz und die Stundenplangestaltung müssen den Zielsetzungen der Qualitätsleitziele der Oskar-von-Miller-Schule entsprechen. Dies bedeutet insbesondere:
- dass eine eindeutige Zuordnung der Kolleginnen und Kollegen zu den Fraktalen, in denen sie unterrichten, definiert sein muss. Der Einsatz soll sich auf zwei Fraktale beschränken. Ausnahmen sind bei Kolleginnen und Kollegen mit zwei allgemein bildenden Fächern möglich.
- Das didaktische und pädagogische Konzept der Fraktale liegt vor und ist den Stundenplanern bekannt.
Grundsätze zum Personaleinsatz in einer Schulwoche:
Die Anzahl der Unterrichtsstunden ergibt sich aus den real abgebildeten Stunden, die durch Überstunden, Unterstunden und Abordnungen entstehen und werden von Halbjahr zu Halbjahr neu berechnet. Aus der Unterrichtsverpflichtung ergibt sich in der Regel folgender Einsatz an den Wochentagen:
Unterrichtsverpflichtung Arbeitstage
< 6 Stunden 1 Tag
≥ 6 Stunden <12 Stunden 2 Tage
≥12 Stunden <16 Stunden 3 Tage
≥16 Stunden <20 Stunden 4 Tage
≥20 Stunden ≤26 Stunden 5 Tage
- Die Arbeitszeiten der Kolleginnen und Kollegen mit reduziertem Unterrichtseinsatz sind entsprechend zu berücksichtigen.
- Sollte ein Kollege am Samstag eingesetzt sein, so erhält er in der Regel einen unterrichtsfreien Wochentag. Nach Möglichkeit folgt dem Abendunterricht, dass die ersten beiden Stunden des Folgetags im Stundenplan ausgeplant sind.
- Zeiten für Teamsitzungen sind bei der Stundenplangestaltung zu berücksichtigen und fest einzuplanen.
- Ziel ist, dass Klassenpläne keine Springstunden enthalten.
- Berücksichtigung des „Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG)
Umsetzung
- Die Stundensetzung sollte in der Reihenfolge Fachpraxis, Vollzeitschulformen, Teilzeitschulformen erfolgen.
- Fraktale benennen die Räume für die zu unterrichtenden Lernfelder.
- Bei der Gestaltung des Stundenplans für den Trainingsraum, sind die Kolleginnen und Kollegen des Trainingsraumteam zu berücksichtigen.
- Der Trainingsraum sollte Mo., Di., Do., Fr. bis 15.00 Uhr, Mittwoch bis 13.00 Uhr besetzt sein.
- Zur weiteren Beratung in den Fraktalen liegt zwei Wochen vor den Sommerferien ein erster Entwurf (Setzung der Unterrichtsstunden) des Stundenplans für das kommende Schuljahr vor.
Dieser 1. Entwurf bildet die weitere Planungsgrundlage bis zum Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres. Endgültige Rechte sind für die Fraktale und die zugehörigen Kolleginnen und Kollegen nicht abzuleiten. Die Stundensetzung bleibt noch variabel! (so beschlossen im Plenum am 24.06.2009)